AGB

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Barbara Cuesta Yoga


1 Geltung

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnsse mit mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Yoga-Lehrerin, einschließlich der Veranstaltung von mehrteiligen oder mehrtägigen Intensivkursen („Retreat“) Individualunterricht, Indivudualveranstaltungen (z.B. Inhouse Training für Mitarbeiter/Gruppen) und für sonstige fachliche Zusatzangebote.

2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Die von mir unterrichtete Praxis folgt den Prinzipien des gesundheitlich orientierten Yoga, kann aber Elemente sog. Poweryoga-Arten einschließen, welche grundsätzlich körperlich beanspruchend sein können. Es obliegt der Verantwortung des Teilnehmers, zu beurteilen, ob dies generell für ihn in Frage kommt bzw. ob bestimmte Übungen für ihn geeignet sind bzw. ob Yoga überhaupt für ihn geeignet ist. Es wird anheim gestellt, im Zweifel ärztlichen Rat einzuholen.

3 Kosten / Zahlung /Geltung von Mehrfachkarten/Ausfall- und Stornohonorare
Die Teilnehmergebühren, Veranstaltungshonorare und sonstige Honorare, gleich welcher Veranstaltung, sind im Voraus fällig, soweit nicht anders vereinbart. Mehrfachkarten für Kurse gelten nur für den Erwerber, sind nicht übertragbar und gelten vom Tag der Ausstellung 12 Monate lang. Sie gelten an jedem angebotenen Kursort. Eine Rückgabe von Mehrfachkarten und ggf. anteilige Vergütung nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nur in den ersten 6 Monaten möglich und auch nur dann, wenn der Teilnehmer aus medizinischen Gründen voraussichtlich für mindestens 6 Wochen an dem Unterricht nicht mehr teilnehmen kann. Im Falle einer Schwangerschaft besteht daneben das Wahlrecht, die Geltungsdauer um 6 Wochen zu verlängern.
Bei Individualveranstaltungen (z.B. Trainings-, Fortbildungs-, Seminarveranstaltungen und ähnliche Dienstleistungen, die typischerweise für einen bestimmten Teilnehmerkreis beim Kunden stattfinden, bzw. an einem mit dem Kunden individuell abgestimmten Ort, sei es einmalig oder wiederholt) gelten im Fall der Absage durch den Kunden oder im Falle, dass die Veranstaltung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht stattfinden kann, folgende Ausfall- bzw. Stornohonorare bezogen auf das vereinbarte Honorar einschließlich MWSt. (Auftragssumme):
Ab Zustandekommen der Auftrages bei Stornierung/Absage
mehr als 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn: 10% der Auftragssumme
ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Auftragssumme
ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Auftragssumme
ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Auftragssumme
ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Auftragssumme
Das Feststehen einer vom Kunden zu vertretenden Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung steht einer Stornierung gleich.

4 Kursort / Kurszeit / Kursausfall / Vertretung
Die Lokalität eines Kurses ist nicht Vertragsbestandteil. Ich behalte mir vor, Kursorte zu verlegen und / oder Kurse zusammen zu legen, sowie Kurszeiten zu verändern. Eine Veränderung von Kursorten und -zeiten wird jeweils 2 Wochen im Voraus angekündigt, hierbei genügt die Einstellung eines entsprechend geänderten Stundenplanes auf meiner homepage. Sollte ich aus Krankheitsgründen oder wegen höherer Gewalt gehindert sein, einen Kurs abzuhalten, entstehen daraus keine weitergehenden Rechte. Ich bin generell berechtigt, für den Unterricht eine fachlich geeignete Vertretung zu stellen, dies gilt ausdrücklich auch für Retreats, sowie für Individualveranstaltungen, z.B. Inhouse Trainings, Gruppenveranstaltungen, Seminare u.ä.

5 Retreats
a Allgemeines
Ich biete bei einem Retreat den Yogaunterricht und im Einzelfall damit unmittelbar zusammenhängende Leistungen, wie z.B. verwandte physiologische Praktiken, Meditationen u.ä.m. – Ich kann ein Retreat aus Kostengründen nur ab einer Mindestteilnehmerzahl abhalten. Die Retreats finden in der Regel außerhalb Berlins statt. Der Ablauf des Retreats bedingt eine gemeinsame oder zumindest räumlich nah beieinander liegende Unterbringung der Teilnehmer. Wenn ich im Zusammenhang mit der Planung eines auswärtigen retreats eine geeignete Unterkunft vorschlage, wo oder wo in der Nähe dann der Unterricht nebst verbundener Leistungen stattfindet, ist dies kein rechtliches Angebot von mir, sondern ein Vorschlag an die Teilnehmer.

Hin- und Rückreise, sowie Unterkunft und Verpflegung liegen also im Rahmen einer solchen Yogareise in Verantwortung des Teilnehmers. Sofern ich bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl Unterkunft und Verpflegung für Teilnehmer reservieren sollte, geschieht das ggf. auf Rechnung der Teilnehmer. Der Vertrag kommt insoweit also zwischen dem Teilnehmer oder einer Gruppe von Teilnehmern und dem Betreiber der Unterkunft bzw. Anbieter der Verpflegung zustande. – Dennoch ist, insbesondere bei ausländischen Anbietern, möglich, dass im Falle einer Absage, der dortige Vertragspartner mich persönlich auf Stornogebühren oder andere Ersatzleistungen in Anspruch nimmt. Diese sind mir dann von dem Teilnehmer/den Teilnehmern, soweit sie die entspr. Beträge nicht selbst dort begleichen, zu ersetzen.

b Buchung
Im Vorfeld eines Retreats erstelle ich ein Exposé. Daraus ersichtlich ist der Ort, wo meine Leistungen stattfinden werden, sowie die von mir vorgeschlagene Unterkunft ggf. mit Verpflegungsvarianten. Hierin erläutere ich auch die den Teilnehmern ungefähr entstehenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dies sind nur Hinweise. Wenn ich mich im Einzelfall bereit erkläre, für die Teilnehmer diese Leistungen zu buchen oder zu reservieren, und falls ich seitens der Anbieter gehalten bin, die Bezahlung sicher zu stellen oder zu verauslagen, müssen mir die Teilnehmer im Rahmen einer im Exposé genannten Frist die entsprechenden Beträge zur Verfügung stellen.

Das Exposé ist noch kein Vertragsangebot im Rechtssinne. Es dient zunächst zur Feststellung, ob auf Basis der vorgeschlagenen Bedingungen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Rechtlich ist die Zusage von Adressaten des Exposé´s, an dem Retreat teilnehmen zu wollen, das Angebot an mich, mit mir den Vertrag über Yogaunterrichtsleistungen abzuschließen.

Sobald ich den Teilnehmern mitteile, dass die Mindestteilnehmerzahl aufgrund von Zusagen erreicht ist, nehme ich dieses Angebot gegenüber den potentiellen Teilnehmern an und der Vertrag kommt zustande.

Sollte für eine Absage niemand in das Retreat nachrücken und dadurch die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, steht mir eine Entschädigung von pauschal 100,00 € zu. Bei Absagen oberhalb der Mindestteilnehmerzahl beträgt die Entschädigung pauschal 50,00 €. Zu entsprechenden Ansprüchen örtlicher Anbieter wird nochmals auf oben – Allgemeines – hingewiesen.

Sollte auf Grund von Absagen nachträglich die Mindestteilnehmerzahl um mehr als ein Drittel der Mindestzahl unterschritten werden, steht mir die Möglichkeit zu, das Retreat den verbliebenen Teilnehmern abzusagen. Ich empfehle insoweit, hinsichtlich aller sonst gebuchten Leistungen (wie etwa Flüge, Mietwagen, Unterkunft, …) Reiserücktrittsversicherungen abzuschließen. Im Falle einer Absage an die verbliebenen Teilnehmer erstatte ich diesen ggf. die bis dahin erhaltenen vertraglichen Zahlungen; eine darüber hinausgehende Haftung wegen der Absage ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen.

Kommunikation / Datenschutz
Email-Kommunikation ist zwar nicht ausschließlich, jedoch verbindlich. Mitteilungen sollen grundsätzlich per Email erfolgen; Änderungen der Email-Adresse sind unverzüglich mitzuteilen. Für die Modifikation des Kursangebotes genügt jedoch die Veröffentlichung auf meiner homepage. Die personenbezogenen Daten können gem. §§ 28, 29 BDSG für Vertragszwecke gespeichert und verarbeitet werden. Für die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen genügt die Kenntnisnahme auf elektronischem Weg. Haftung Für leichte Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten, die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung des Angebots sind und auf die der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, wobei sich die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vertragstypische und bei Vertragsabschluß absehbaren Schäden. Im Übrigen ist die Haftung in jeder Hinsicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für Verschulden von Erfüllungsgehilfen. (Wegen eines Retreat-Ausfalles siehe auch oben zu retreat/b Buchung)

Stornogebühren
Die Rückerstattung der kompletten Kosten für die Yoga-Klassen ist nur möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer angeboten wird. Bei Stornierung durch den Reisenden können sonst nicht erstattet werden:
bis 2 Monate vor Reisebeginn 30%
bis 2 Wochen vor Reisebeginn 50%
bis 1 Woche vor Reisebeginn 75%
Danach 90% der Kosten für die Yoga-Klassen

Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Teilnehmer und sonstige Kunden, die mit mir in einer dauerhaften Rechtsbeziehung stehen, werden hiervon in Kenntnis gesetzt verbunden mit der Aufforderung, den geänderten Bedingungen innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen, andernfalls die Änderungen mangels Widerspruch als genehmigt gelten.

Falls ein oder mehrere Teile dieser Bedingungen oder eines auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages unwirksam sind und werden, so lässt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen bzw. des Vertrages unberührt. An die Stelle etwa unwirksamer Regelungen treten ggf. ihnen sinngemäß am nächsten kommende Bestimmungen.

 

Stand 13.11.2015